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Immobilien wertvoller machen

Modernisieren mit Rabatt: Wer nicht rechtzeitig saniert, verschenkt wirtschaftliches Potenzial

21.10.21
Immobilien wertvoller machen

Foto: marcus_hofmann - stock.adobe.com

Wer Immobilien rechtzeitig saniert und an heutige Standards anpasst, kann ihren Wert nicht nur erhalten, sondern sogar deutlich steigern: Modernisierungsmaßnahmen erhöhen den Wohnkomfort, ermöglichen die Nutzung im Alter und reduzieren den Energieverbrauch drastisch, sodass sich Investitionen in jedem Fall auszahlen.

Ganz besonders gilt das in Rheinland-Pfalz, wo das Land entsprechende Vorhaben fördert. Modernisieren mit Rabatt – ob es sich nun um Maßnahmen zur Einsparung von Energie und Wasser, den barrierefreien Ausbau oder sonstige bauliche Veränderungen handelt, die die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessern, den Gebrauchswert der Immobilie erhöhen oder den Einsatz regenerativer Energien ermöglichen. Denn die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) vergibt an Modernisierungswillige zinsgünstige Nachrangdarlehen, die dank großzügiger Tilgungszuschüsse nicht komplett zurückgezahlt werden müssen – unabhängig davon, ob die Immobilie selbst bewohnt oder vermietet wird. Jedoch unterscheiden sich die Fördervoraussetzungen und -details:

- Bei Eigentümerinnen und Eigentümern von Mietwohnungen spielt das eigene Einkommen keine Rolle: Sie können ein zinsgünstiges ISB-Darlehen in Höhe von bis zu 110000 Euro zu einem Zinssatz von 0,5 Prozent p.a. mit einer Zinsfestschreibung von 15 Jahren pro Wohnung erhalten, hinzu kommt ein nicht rückzahlbarer Tilgungszuschuss von 25 Prozent. Daraufhin sind bei Neuvermietungen 15 Jahre lang Belegungs- und Mietbindungen einzuhalten, welche so ausgestaltet sind, dass an Bezieherinnen und Bezieher mittlerer Einkommen vermietet werden kann.

- Wer die zu modernisierende Immobilie selbst bewohnt, kann ein ISB-Darlehen erhalten, sofern das jährliche Gesamteinkommen seines Haushaltes innerhalb der im Landeswohnraumförderungsgesetz definierten Einkommensgrenzen liegt – beispielsweise ist ein Ehepaar mit zwei Kindern bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von rund 82 000 Euro förderfähig. Die Höhe des Darlehens hängt von der im Haushalt lebenden Personenzahl ab und beträgt im Fall der oben genannten Familie maximal 60000 Euro, die Zinsen liegen bei einer Zinsfestschreibung von zehn Jahren bei 0,1 Prozent p.a. Je nach Jahreseinkommen ergänzt ein Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu 15 Prozent die Förderung.

Info

Die Antragstellung bei der Modernisierung von Mietwohnungen erfolgt direkt bei der ISB, bei selbst genutztem Wohnraum bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung. Modernisierungswillige erhalten Informationen im Internet unter www.modernisieren-mit-rabatt.de, der Telefonnummer 06131/6172-1991 beziehungsweise per E-Mail an wohnraum@isb.rlp.de