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Hunde und Katzen halten: Was ist Pflicht und was freiwillig?

Ein Überblick über die wichtigsten Verordnungen und Regeln

21.06.24
Hunde und Katzen halten: Was ist Pflicht und was freiwillig?

Neben dem Schmusen gehört zur Haltung eines Hundes auch ein bisschen Bürokratie. Foto: djd/Agila/Eva - stock.adobe.com

Viele Menschen träumen davon, sich einen Hund oder eine Katze zuzulegen. Bevor man den Schritt wagt, ist es sinnvoll, sich mit der zugehörigen Bürokratie auseinanderzusetzen. Verschiedene Vorgaben sollen die Tiere schützen, in der Öffentlichkeit für Sicherheit sorgen und ein verantwortungsvolles Zusammenleben von Mensch und Tier gewährleisten. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Regelungen, die in Deutschland für Hunde und Katzen gelten.

Hundesteuer und Eintragung in ein Hunderegister

Wer sich einen Hund zulegt, muss in ganz Deutschland für den Vierbeiner Steuern zahlen. Die Höhe variiert je nach Gemeinde. Besonders teuer ist die Abgabe in manchen Bundesländern für sogenannte Listenhunde, also Hunde, die dort als gefährliche Rassen eingestuft werden. Für diese gelten darüber hinaus zusätzliche Auflagen, zum Beispiel eine Melde- und Versicherungspflicht. Welche Bestimmungen in welchen Bundesländern eingehalten werden müssen, steht in den Hundeverordnungen der Länder.

Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht

Mit einer Kennzeichnungspflicht kommen entlaufene Tiere einfacher zurück zu ihren Haltenden. Foto: djd/Agila/Nadine Haase - Fotolia
Mit einer Kennzeichnungspflicht kommen entlaufene Tiere einfacher zurück zu ihren Haltenden. Foto: djd/Agila/Nadine Haase - Fotolia

Etwa 300.000 Hunde und Katzen gehen in Deutschland jedes Jahr verloren. Dennoch gibt es hier keine einheitliche Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht – im Gegensatz zu fast allen anderen EU-Mitgliedsstaaten. Entlaufene Tiere landen daher oft im Tierheim und können nicht zurück vermittelt werden. Wären sie mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert, könnten sie eindeutig identifiziert werden und wohlbehalten zu ihren Menschen zurückkommen. Das würde den Tieren Leid ersparen und die Tierheime entlasten. Viele Städte haben deshalb eine Katzenschutzverordnung erlassen. Darin ist unter anderem die Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung der Samtpfoten geregelt

Hundehaftpflicht

In fast allen Bundesländern ist zumindest in bestimmten Fällen der Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Einzig Mecklenburg-Vorpommern verzichtet darauf. Ob mit oder ohne Pflicht: Sinnvoll ist der Abschluss solch einer Versicherung immer, am besten kombiniert mit einer Krankenversicherung. Besonders junge und manchmal noch recht „wilde“ Hunde können hohe Schäden verursachen. Macht ein Vierbeiner zum Beispiel im Spiel etwas kaputt oder wirft jemanden um und die Person verletzt sich, werden Haltende ohne Versicherung mit ihrem privaten Vermögen haften. djd