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Leistungen der Pflegeversicherung seit 1. Januar 2022

Ab 2024 gibt es für die einzelnen Pflegegrade mehr Geld

17.11.23
Leistungen der Pflegeversicherung seit 1. Januar 2022

Foto: W PRODUCTION -stock.adobe.com 

Pflegegeld und Sachleistungen können auch als Kombinationsleistungen gemischt werden. 

• Rentenversicherungsbeiträge werden für alle Pflegepersonen gezahlt, die noch keine Vollrente beziehen oder nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich arbeiten und die eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 bis 5 pflegen und sie dies mindestens 10 Stunden wöchentlich, mindestens 2 Tage in der Woche tun. Das addieren von 2 oder mehr pflegebedürftigen Personen ist möglich.

• Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden für Pflegepersonen gezahlt, die aus dem Beruf aussteigen, um sich um eine pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 2 zu kümmern. Die Pflegezeit muss mindestens 10 Stunden wöchentlich betragen, verteilt auf mindestens 2 Tage. Das addieren von 2 oder mehr Pflegebedürftigen ist möglich. 

Entlastungsbetrag

Pflegegrad 1: 125,- € 

Verhinderungspflege

Pflegegrad 2-5: 1612,- € pro Kalenderjahr nach mind. 6 Monaten Pflege, bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr. Zusätzlich zur Verhinderungspflege wird 50 % des Pflegegeldes bis zu 6 Wochen im Jahr weitergezahlt, bei stundenweiser Verhinderungspflege das komplette Pflegegeld. Die Verhinderungspflege kann zu 100 % für die Kurzzeitpflege (bis zu 3386 €) genutzt werden.

Kurzzeitpflege

Foto: Robert Kneschke - stock.adobe.com
Foto: Robert Kneschke - stock.adobe.com

Pflegegrad 2-5: 1774,- € bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr Zusätzlich zur Kurzzeitpflege wird 50 % des Pflegegeldes bis zu 8 Wochen weitergezahlt. Die Kurzzeitpflege kann bis zu 806,- € für die Verhinderungspflege (bis zu 2418,- €) genutzt werden. 

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Pflegegrad 1-5: 125,- € ist zweckgebunden, in Pflegegrad 1 steht der Betrag auch für die Körperpflege zur Verfügung, in Pflegegrad 2-5 nur als Entlastungsbetrag 

Pflegehilfsmittel

Pflegegrad 1-5: 40,- € monatlich 

Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu häuslichen Leistungen möglich

Pflegegrad 1: 125,- € Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2: 689,- €
Pflegegrad 3: 1298,- € 
Pflegegrad 4: 1612,- €
Pflegegrad 5: 1995,- €

Alle weiteren Änderungen der Pflegeversicherung ab 1. Januar 2024 gibt es unter www.verbraucherzentrale.de, Stichwort Pflegereform 2023.