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Zutritt verboten: Aber nur für Langfinger

Interview: öbv Sachverständiger Alexander Dupp zeigt auf, wie man sein Zuhause sicher macht

21.10.21
Zutritt verboten: Aber nur für Langfinger

Foto: Guntar Feldmann - stock.adobe.com

Wenn die Tage dunkler werden, werden auch die Langfinger wieder aktiver. Im Schutze der Dunkelheit brechen sie in Häuser ein, wenn die Bewohner nicht zu Hause sind. Dabei weist das Haus in der Regel einige Schwachstellen auf, die man nachträglich verbessern kann. Wir haben mit dem öbv Sachverständigen Alexander Dupp aus Girod-Kleinholbach gesprochen, wie man sein Zuhause besser schützen kann.

Herr Dupp, wo steigen Einbrecher vorzugsweise in ein Haus ein und warum?

Es kommt immer darauf an, welche Tätergruppe ans Werk geht, mit welchen Werkzeugen und in welcher Art und Weise die Liegenschaft vorher ausgekundschaftet wurde. Verschiedenste Tätergruppen gehen vorzugsweise über Fenster, andere Tätergruppen wiederum über Türen. Es ist ein Trugschluss zu behaupten, es wird im Regelfall nur über Fenster oder über Türen eingebrochen. Begünstigt sind Kellerabgänge und nur schwer einsehbare Bereiche, wo ein Täter ungeschützt arbeiten kann.

Nun muss das Haus nicht unbedingt mit Kameras und Alarmanlagen gespickt sein, um sich vor einem Einbruch zu schützen. Worauf muss man achten, um eine möglichst sichere Eingangstür beziehungsweise Fenster zu haben?

Wie das Wort „Alarmanlage“ schon inhaltlich wiedergibt, handelt es sich dabei um eine Einbruchmeldeanlage. Dies bedeutet, der Einbruch wird gemeldet, wenn er stattgefunden hat. Videoüberwachungssysteme und Einbruchmeldeanlagen sind sehr gut und sinnvoll, sollten aber immer in Einklang mit einer physischen Einbruchhemmung versehen sein. Beides als Bionom gestaltet führt auch zu einem entsprechenden Erfolg. Wichtig ist, dass man sowohl bei elektrischen als auch physischen Bauteilen auf geprüfte Produkte achtet. Insbesondere bei Fenstern und Türen gilt es Produkte als gesamtgeprüft im eingebauten Zustand geprüft nach DIN EN 1627 – 1630 in der jeweiligen Widerstandsklasse montieren zu lassen.

Wie kann ich Türen und Fenster aufrüsten, wenn mir der mechanische Schutz nicht ausreicht?
     

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Foto: Rainer Fuhrmann - stock.adobe.com

Im Bereich der Nachrüstung sind die DIN 18104-2 und die DIN 18104-1 die maßgeblichen DIN-Normen. Es bringt auch nichts, an unterschiedlichen Bauteilen wild irgendwelche zusätzlichen Verriegelungen anzuschrauben, wenn die Grundsubstanz beispielsweise nicht mehr optimal ist. Hier sind Beratungsstellen der Kriminalpolizei sehr hilfreich, man darf aber von ausgebildeten Polizeibeamten keine technische Wertung für solche Arbeiten erwarten beziehungsweise nicht verlangen. Unsere Polizei ist im Rahmen der Beratung und des Schutzes für die Bevölkerung zuständig, jedoch nicht für die Planung und Abnahme sicherheitstechnischer Anlagen. Die aufgeführten DIN-Normen gelten sowohl für Fenster als auch für Türen, Lichtschachtabdeckungen und etwaige Durchdringungsmöglichkeiten. Es muss also im Rahmen eines gesamten Konzeptes darauf geachtet werden, dass physische und elektrische Bauteile als System ineinandergreifen, da es am Gebäude selbst immer Situationen geben kann, die nur entweder physisch oder nur elektrisch abgesichert werden können. Dementsprechend sind, wenn beispielsweise eine Situation entsteht, wo keine physische Nachrüstung erfolgen kann, Maßnahmen einer früheren Detektion erforderlich. Wie man im einzelnen Fenster und Türen mit welchen Produkten aufrüstet beziehungsweise nachrüstet oder austauscht, muss im Einzelfall, von Objekt zu Objekt und von Sicherheitsbedürfnis zu Sicherheitsbedürfnis, entschieden werden.

Sind auch Türen hinter dem Haus, etwa eine Kellertür, oder Fenster im oberen Geschoss abzusichern?
     

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Alexander Dupp ist öffentlich bestellter und vereidigter sowie international zugelassener Sachverständiger. Foto: privat

Wichtig ist auch, Tätern Möglichkeiten zu nehmen, die als Aufstiegshilfen für Bereiche ins Obergeschoss dienen. Möglichkeiten die dazu führen, dass Täter sich über die Dachfläche und das Dachflächenfenster Zugang zum Gebäude verschaffen können, müssen ebenfalls genommen werden. Das kann entweder mit elektrischen oder physischen Maßnahmen vorgenommen werden.

Häufig hängen die Sicherungsanlagen am Strom oder sie sind über Smart Home mit dem Internet verbunden. Was ist, wenn alles ausfällt? Komme ich dann noch in mein Haus?
      

Ein durchdachtes und geplantes Sicherheitskonzept durch eine Fachfirma beinhaltet eine unterbrechungsfreie Stromversorgung für elektrische Sicherungsbauteile, sodass es möglich ist, bei Stromausfall zerstörungsfrei in sein Haus zu gelangen. Achten Sie insbesondere bei der Verwendung von Smart-Home-Systemen darauf, dass diese zum Beispiel durch Hacker-Angriffe von außen nicht überwunden werden können. Gehen Sie insbesondere mit elektrischen Smart-Home-Systemen oder auch Fingerprint-Systemen sorgsam um, die Erfahrung zeigt, dass diese die größte Schwachstelle im Rahmen von elektrischen Absicherungen darstellen.

Welche Möglichkeiten habe ich als Mieter, den Einbruchsschutz zu erweitern, wenn der Vermieter keine Änderungen an der Substanz erlaubt?

Einbruchschutz, oder fachlich formuliert, Einbruchhemmung, ist das Grundbedürfnis vieler Menschen. Wenn eine Situation so ist, dass der Vermieter sich gegen Sicherungsmaßnahmen ausspricht, dann gibt es nur die Möglichkeit Sicherungsmaßnahmen zu installieren, die nachher rückstandslos, beispielsweise beim Auszug aus der Wohnung/dem Haus, zurückgebaut werden können und keine Schäden hinterlassen. Inwieweit hier dazu noch zusätzliche Abstimmungen beziehungsweise Genehmigungen des Vermieters einzuholen sind, muss im Einzelfall geklärt werden, es handelt sich hier nur um eine Empfehlung.
      

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Fazit:
Sicherungsmaßnahmen sind gut, sie müssen jedoch sinnvoll geplant und installiert werden. Es macht keinen Sinn, etwaige Produkte, die in „Anlehnung“ bezeichnet werden, hergestellt und montiert werden, einzusetzen, wenn die Grundsubstanz nicht gegeben ist. Einbruchhemmende Bauteile, ob physisch oder elektrisch, beziehen sich immer als gesamt geprüft im eingebauten Zustand. Fällt eine Komponente aus dem Prüfnachweis weg, warum auch immer, so handelt es sich nicht mehr um ein vernünftiges, den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechendes, geprüftes Bauteil und es ist innerhalb kürzester Zeit von einem möglichen Täter zu überwinden. Achten Sie insbesondere darauf, welche Angaben Sie ihrer leistungsfähigen Versicherung hinsichtlich des Einbruchschutzes machen, damit hier im Ernstfall keine unterschiedlichen Ansichten zu diskutieren sind.