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Schluss mit fossiler Energie!

Schluss mit fossiler Energie!

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

13.02.21
Schluss mit fossiler Energie!

Foto: Gerhard Seybert - stock.adobe.com

Schon in den vergangenen Jahren hat es seitens des Bundes Förderungen gegeben, bei denen es um die Umstellung auf erneuerbare Energien ging. Das nationale Klimaschutzprogramm 2030 verlangt indes mehr Aktivität und noch mehr Anreize, um den Anteil von effizienten und klimafreundlichen Heizsystemen erheblich zu steigern, denn von der Erreichung der gesteckten Ziele ist Deutschland noch weit entfernt.

Die Bundesregierung bündelt im BEG ihre bisherigen Programme zur Förderung von Effizienz und erneuerbaren Energien. Eingeflossen sind unter anderem die Programme Energieeffizientes Bauen und Sanieren sowie das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt, kurz MAP. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stehen in Zusammenarbeit mit den Hausbanken wechselwilligen Hausbesitzern zur Seite.

Seit Jahresbeginn sind die neuen Förderungen für Wohngebäude unter dem Kürzel „BEG WG“, Nichtwohngebäude, unter der Bezeichnung BEG NWG und Einzelmaßnahmen unter BEG EM am Start. Die beiden ersten Programme fördern Maßnahmen, mit denen ganze Gebäude auf Effizienzhausstandard gebracht werden, das Programm BEG EM fördert einzelne Maßnahmen, die aber nicht das gesamte Gebäude betreffen. Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle mit 20 Prozent wie Projekte an den Außenwänden, Dachflächen Fenstern und Türen, die zur besseren Wärmedämmung führen sowie Einbau oder Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen. Die umfangreichste Förderung jedoch betrifft den Ein- und Umbau von Heizungsanlagen hin zu Systemen, die weniger bis gar keine fossilen Brennstoffe mehr verwenden.

Darin enthalten sind neue Heizungsformen wie Brennstoffheizungen, Biomasse-Anlagen, Wärmepumpen und Solarthermie-Systeme. Hier greift das BAFA oder die KfW tief in die Tasche und fördert bis zu 45 Prozent. Auch die Fachplanung und Baubegleitung eines Ein- und Umbaus sind förderfähig.

Wichtig: Es gibt eine maximale Höhe der förderfähigen Kosten für jedes Teilprogramm. Bei Einzelmaßnahmen für Wohngebäude sind das 60000 Euro pro Wohneinheit, bei Nichtwohngebäuden beträgt die Obergrenze 1000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Millionen.

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Foto: Delphotostock - stock.adobe.com
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Für die beschriebenen Einzelmaßnahmen und Änderungen in der Anlagentechnik (außer Heizungsanlagen) ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten zwingend erforderlich. Bei allen anderen Maßnahmen ist dessen Einsatz optional. Für alle Förderungen gilt: Der Antrag oder die Anträge müssen VOR Beginn des Vorhabens gestellt werden. Hier sollte man also auf die korrekte Reihenfolge achten. Es können Fördermittel aus mehreren Programmen beantragt werden, allerdings darf der Gesamt-Förderbetrag nicht überschritten werden. In unserer Grafik zeigen wir, welche Fördermöglichkeiten für Heizungsanlagen es nach den neuen Richtlinien gibt. J.S.