Anzeige
Kreativ- und Weihnachtsmarkt in Beltheim

Kreativ- und Weihnachtsmarkt in Beltheim

Am 1. Advent, von 10 Uhr bis 17 Uhr im Jugendheim in Beltheim

18.11.22
Kreativ- und Weihnachtsmarkt in Beltheim

Foto: Verbandsgemeinde Kastellaun

Wenn einem der herrlich duftende Geruch von Zimtwaffeln in die Nase steigt, Kinder fröhlich umher hüpfen und sich den nächsten freien Platz zum Basteln ergattern, viele Besucher sich um die liebevoll gearbeiteten Geschenkartikel reihen, dann ist man in Beltheim auf dem Kreativ- und Weihnachtsmarkt angekommen.

Hier wird wieder am ersten Adventssonntag von 10 bis 17 Uhr Dekoratives und Nützliches für die Weihnachtszeit und das ganze Jahr angeboten. So findet man schöne Geschenkartikel, Weihnachtsgebäck, handgearbeiteter Schmuck in Einzelanfertigung, Schlüsselanhänger aus Perlen und schön genähte Sachen aus bunten Stoffen, z. B. Taschen, Engel, Tiere und Kinderkleidung. Nicht zu vergessen sind die handgearbeiteten Keramikartikel und die große Auswahl an weihnachtlicher und auch anderer Floristik für das ganze Jahr. Selbst genähte Socken, Mützen und Schals dürfen natürlich auch nicht fehlen. Einige Aussteller bieten schon seit vielen Jahren ihre handgefertigten Produkte an. Aber es gibt auch immer wieder Neues zu entdecken und zu bestaunen. So freut man sich über liebevoll gearbeitete Geldgeschenke und Schachteln, dekorative handgearbeitete Artikel aus Holz zum Beispiel Holzleuchten, urige Wurzelkrippen, handgemachte Seifen, wunderschöne Steinleuchten, dekoratives aus Glas, Engel, Kerzen, handgearbeitete Sterne aus Papier und handgefertigte Karten für verschiedene Anlässe. Auch die neuen Trends mit schönen Sachen aus Makramee und liebevoll geplotterten Geschenkartikeln findet man auf dem Kreativ- und Weihnachtsmarkt in Beltheim. Die Lesebegeisterten werden sich besonders freuen, dass die örtliche Bücherei mit einem Stand dabei ist.

Zur Freude aller Kinder besucht um 11.30 und um 15 Uhr der Nikolaus den Kreativ- und Weihnachtsmarkt und beschenkt die Kinder mit kleinen Leckereien. Für die musikalische Einstimmung in die vorweihnachtliche Zeit sorgt sowohl um 11.00 Uhr der Auftritt der Kinder, die die Gäste mit schönen Weihnachtsliedern erfreuen, als auch der Musikverein Beltheim, der um 14.30 Uhr mit weihnachtlicher Musik zu begeistern weiß. Ebenso können die Kinder von 12 Uhr bis 15 Uhr schöne Weihnachtsgeschenke basteln. Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich den ganzen Tag gesorgt. Reichlich Auswahl gibt es von leckeren Kuchen und Torten angefangen über selbst gemachten Kartoffelsalat mit knackigknuspriger Bratwurst. Auch Glühwein, Zimtwaffeln und gebrannte Mandeln dürfen nicht fehlen. Der Förderverein des Kindergartens in Beltheim und die Aussteller freuen sich, nach zwei Jahren endlich wieder auf zahlreiche Gäste, denn was kann schöner sein, als mit der Familie oder mit Freunden die vorweihnachtliche Zeit zu genießen.


Wer feiern kann, kann auch arbeiten

Bald ist es wieder einmal soweit: Weihnachten steht an. Man freut sich über freie Tage und etwas Ruhe vom Arbeitsalltag. Aber wie genau ist das jetzt mit den Weihnachtsfeiertagen, ist Heiligabend grundsätzlich frei oder nur ein halber Tag? Und ab wann darf der Chef verpflichten, an den Feiertagen im Büro zu erscheinen? Wir klären auf:

Die erste Ernüchterung: Heiligabend ist kein gesetzlicher Feiertag, und auch an Silvester muss man brav zur Arbeit antreten, es sei denn der Arbeitgeber ordnet ausdrücklich Betriebsferien an. Ansonsten müssen für diese Tage jeweils ganze Urlaubstage ausgegeben werden. Frei hat man dann erst am 1. und 2. Weihnachtstag und dankenswerterweise an Neujahr, nachdem man die Nacht zuvor vermutlich lange gefeiert hat.

Aber nicht jeder hat automatisch an den gesetzlichen Feiertagen frei. Alle Berufsgruppen, die unter §10 im Arbeitszeitgesetz fallen, können und müssen auch an Weihnachten arbeiten. Dazu zählen Berufe wie Pflegedienste, Ärzte, Feuerwehr und Polizei, sowie das Personal in Kinos und Restaurants. Hier müssen die Arbeitnehmer wie gehabt zur Arbeit erscheinen und haben dabei nicht einmal gesetzlichen Anspruch auf Feiertagszuschläge, das hat das Bundesarbeitsgericht bereits 2006 entschieden. Einzig ein Ausgleichstag für jeden Feiertag, an dem gearbeitet werden musste, steht dem Arbeitnehmer hier zu, den er binnen acht Wochen in Anspruch nehmen kann.

Auch wenn gesetzlich kein Feiertagszuschlag geregelt ist, gibt es einige Möglichkeiten, wie man als Arbeitnehmer dennoch ein wenig mehr mit dem ungeliebten Arbeitstag verdienen kann, wenn beispielsweise ein Tarifvertrag oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung einen solchen Zuschlag regelt. FF