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Wann Privatleute als gewerbliche Anbieter gelten

Wann Privatleute als gewerbliche Anbieter gelten

23.08.23
Wann Privatleute als gewerbliche Anbieter gelten

Schnell eingestellt, schnell verkauft - doch genau so schnell rutscht man als Privatperson in eine gewerbliche Tätigkeit. Darum sollte man mit Privatverkäufen vorsichtig sein. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Dachbodenfunde oder ausgemisteter Hausrat: Viele Menschen verkaufen arglos Dinge. Internetplattformen machen den Verkauf einfach. Doch Vorsicht: Die Schwelle zum gewerblichen Anbieter ist niedrig. Wovon hängt es ab, ob ich Privatverkäufer bin oder ein Gewerbe anmelden muss? Wenn ich ein paar Dinge pro Monat im Internet verkaufe, bin ich doch wohl eindeutig privater Verkäufer, werden sich die meisten denken. 

Doch genau das stimmt nicht immer. Der Unterschied ist aber wichtig zu wissen, da es steuerlich und rechtlich einen Unterschied macht, ob man als privater oder gewerblicher Verkäufer tätig ist. Denn gewerbliche Anbieter müssen ihre Kunden zum Beispiel über das Widerrufsrecht informieren. Auch die Impressumspflicht gilt für gewerbliche Anbieter. Wer sich an diese und andere Vorschriften nicht hält, müsse im schlimmsten Fall mit einer gerichtlichen Abmahnung rechnen, sagt Felix Barth, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. 

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass den Käufern im Fall einer gewerblichen Tätigkeit ein Rückgaberecht eingeräumt werden müsse. Private Verkäufer können die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hingegen für ihre Ware ausschließen. Bei Neuwaren beträgt diese Frist 24 Monate, bei Gebrauchtwaren zwölf. 

Einnahmen aus gewerblichem Handel unterliegen Umsatzsteuer

Auf einen gewerblichen Verkäufer kommen weitere gesetzliche Pflichten zu, etwa steuerrechtlicher Art. Denn die erzielten Einnahmen aus den Verkäufen können der Umsatzsteuer unterliegen. Rechtsberatungsstellen empfehlen, sich ab einem gewissen Umsatz im Zweifel besser von einem Steuerberater helfen zu lassen. Zudem müsse dann die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei allen Angeboten angegeben werden. 

Es ist riskant, einfach anzunehmen, dass man als Privatverkäufer unbesorgt handeln kann, ohne die rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Teure Rechtsstreitigkeiten, Steuernachzahlungen und mögliche Strafen können die Folge sein. dpa/tmn