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Kaminöfen - Kein Relikt aus vergangenen Zeiten!

Kaminöfen - Kein Relikt aus vergangenen Zeiten!

15.10.22
Kaminöfen - Kein Relikt aus vergangenen Zeiten!

Angesichts der steigenden Energiepreise denken viele Menschen über die Anschaffung eines Ofens nach. Foto: Lillistock.adobe.com

Kaminöfen wirken auf den ersten Blick wie aus der Zeit gefallen, haben aber, auch heute in Anbetracht stetig steigender Gaspreise, Vorteile, die weit über den Faktor Gemütlichkeit hinausgehen.

Einerseits kann man durch die Heizungsunterstützung Kosten sparen und die Wärme wird gerade während der Übergangszeit schneller bereitgestellt, andererseits nutzt man mit Holz einen komplett klimaneutralen Brennstoff. Außerdem sorgen Geräte mit einer Wassertasche für eine kostengünstige Warmwasserbereitung.

Kaminöfen sind Biomasse-Heizungen und daher fortschrittlich, denn sie werden mit Scheitholz und/oder Pellets, die aus naturbelassenem Sägemehl und Hobelspänen bestehen, betrieben. In Sachen Energie-Effizienz bewegen sie sich nahe bei 90 Prozent. Zudem ist das Brennmaterial vielfach noch einigermaßen günstig zu haben.

Neue Modelle

Die Anschaffung eines neuen Kaminofens bewegt sich preislich im vier- bis fünfstelligen Bereich. Man hat dafür im Rahmen der neuen Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) bis 2024 Zeit. Allerdings sollte man nicht zu lange warten, da es aufgrund der Lage auf dem Rohstoffmarkt zu verlängerten Lieferzeiten kommen kann. Ein Neukauf ist oft die bessere Alternative zu einer Umrüstung.

Neue Modelle werden von diversen europäischen Herstellern angeboten, stetig weiterentwickelt und angepasst. Marken wie La Nordica (Italien), Aduro (Dänemark), Invicta (Frankreich), Austroflamm (Österreich) oder LEDA (Deutschland) sind Beispiele, die für Qualität bürgen.

In jedem Fall sollte man sich sowohl hinsichtlich eines neuen Ofens als auch in Sachen Umrüstungsmöglichkeiten für ältere Geräte und damit verbundener technischer Details wie dem Einbau eines passiven Feinstaubfilters zur Einhaltung vorgeschriebener Grenzwerte oder den Vorteilen einer Drosselklappe zur effizienteren Nutzung und der Einsparung von Energie von einem Fachbetrieb beraten lassen. So investiert man auch in Nachhaltigkeit.

Neue Vorschriften ab 2024

Mit Blick auf den Umweltschutz wurde die BImSchV ab 2010 noch einmal verschärft, der Umfang an Schadstoffen deutlich begrenzt.

Zulässig sind:
- Maximal 1,25 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas
- Maximal 0,04 Gramm Feinstaub je Kubikmeter Abgas
- Minimaler Wirkungsgrad in Höhe von 73 Prozent

Allerdings sind nicht alle Kaminöfen und Feuerungsanlagen von den Festlegungen betroffen. Ausnahmen bilden Einzelraumfeuerungsanlagen, die bereits vor 1950 errichtet wurden und allein der Wärmeversorgung dienen, offene Kamine und Grundöfen, sowie Herde und Backöfen mit bis zu 15 kW.

Kaminöfen von vor 1975 wurden bereits vor 2014 umgerüstet oder stillgelegt. Alle zwischen 1975 und 1984 neuen Geräte wurden bis Ende 2017 umgestellt. Ende 2020 waren die Geräte an der Reihe, die zwischen 1985 und 1994 neu waren. Ein Kaminofen, der den neuen Anforderungen der BImSchV nicht gerecht wird, muss dringend nachgerüstet werden. Ansonsten drohen Bußgelder bis zu 50000 Euro. Viele jüngere Öfen, die vor 2010 eingebaut wurden, können im Rahmen des Bestandschutzes weiter betrieben werden. Ein Gespräch mit dem örtlichen Schornsteinfeger beseitigt alle Unklarheiten. Mit Ende des Jahres 2024 muss die Umrüstung für alle Geräte, die von 1995 bis 2010 produziert wurden, abgeschlossen sein. Wichtig sind, wie schon bei den Etappen zuvor, die genannten Grenzwerte für Kohlenmonoxid, Feinstaub und Wirkungsgrad. Kann der Ofen die Grenzwerte nicht einhalten, muss er bis zum Ende der Frist außer Betrieb genommen werden.

Wer kürzlich einen neuen Kaminofen gekauft hat und sich sorgt, diesen bereits nachrüsten zu müssen, kann beruhigt sein. Alle Modelle, die nach 2010 auf den Markt kamen, erfüllen bereits die strengeren Vorgaben. Daher endet die Umrüstungspflicht in dem Jahr, in dem die neue Verordnung in Kraft tritt. Martin Püsch