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Ausgediente Elektrokleingeräte im Supermarkt abgeben

Schon seit dem 1. Juli 2022 sind Supermärkte, Lebensmittelhändler und Drogeriemärkte dazu verpflichtet, kleine Elektroaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei anzunehmen.

13.03.24
Ausgediente Elektrokleingeräte im Supermarkt abgeben

Foto: AWB

Schon seit dem 1. Juli 2022 sind Supermärkte, Lebensmittelhändler und Drogeriemärkte dazu verpflichtet, kleine Elektroaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei anzunehmen.

Voraussetzung ist, dass das Geschäft eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern hat, zumindest mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbietet und das Gerät maximal eine Kantenlänge von 25 Zentimetern hat (sog. Elektrokleingeräte). Die Rücknahme ist unabhängig vom Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts möglich und auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt (§17 ElektroG).

Die Verpflichtung zur Annahme von Elektroaltgeräten umfasst eine Vielzahl von Geräten, beispielsweise elektrische Zahnbürsten, Haartrockner, Bügeleisen, Toaster und andere kleine Elektrogeräte, die in Privathaushalten genutzt werden.

Anders sieht es dagegen bei den größeren Geräten aus. Wird eine Kantenlänge von mehr als 25 Zentimetern überschritten, wie zum Beispiel bei Waschmaschine oder Trockner, gilt die Rücknahmeverpflichtung nur beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes.

Die kostenfreie Abgabe von sämtlichen haushaltsüblichen Elektroaltgeräten auf den Wertstoffhöfen ist weiterhin möglich. Buchen Sie dafür einfach online einen Termin auf einem der vier Wertstoffhöfe im Landkreis Bad Kreuznach.

Große Elektrogeräte (z.B. Herd, Kühlschrank, Waschmaschine) können auch bei der MetallSperrmüllsammlung angemeldet werden (Anmeldeformular auf der Seite 14 im Ratgeber Umwelt) oder direkt online unter
WWW.AWB-BAD-KREUZNACH.DE.