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VERSAND DER GEBÜHRENBESCHEIDE 2023

GEPLANT FÜR MITTE APRIL

15.03.23
VERSAND DER GEBÜHRENBESCHEIDE 2023

Auch dieses Jahr erfolgt die Postzustellung der sogenannten Jahresvorausveranlagung circa vier Wochen vor dem Fälligkeitstermin der ersten Rate am 15. Mai. Gegenüber dem vergangenen Jahr hat sich an der Gebührenhöhe nichts geändert.

Bitte beachten Sie, dass für Berechnung, Datenaufbereitung, Druck und Kuvertierung der ungefähr 48.000 zu verschickenden Gebührenbescheide ein Vorlauf von circa drei Wochen benötigt wird. Deshalb kann es passieren, dass auf dem erhaltenen Jahresbescheid bereits beauftragte bzw. bereits durchgeführte Gefäßauslieferungen bzw. abholungen noch nicht berücksichtigt sind.

Entsprechend aktualisierte Gebührenbescheide für das Jahr 2023 werden Ende Mai/Anfang Juni verschickt. Veränderungen in der Gebührenhöhe werden im Regelfall mit der am 15. Oktober fälligen zweiten Rate verrechnet.

INFO: WICHTIG!

Generell wird damit keine Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen - um die Begleichung der ersten Fälligkeitsrate bis zum 15. Mai gebeten!