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Angehöriger verstorben: Diese Dinge sollten Sie jetzt regeln

26.04.23
Angehöriger verstorben: Diese Dinge sollten Sie jetzt regeln

Foto: Sebastian Willnow/dpa-tmn

Für Hinterbliebene bricht nach einem Todesfall nicht selten das Chaos aus. Die wenigsten Menschen haben Erfahrung in all den Dingen, die danach folgen. Diese Checkliste soll das Vorgehen erleichtern.

1. Hausarzt verständigen

Ist Ihr Angehöriger zu Hause gestorben, sollten Sie umgehend den behandelnden Hausarzt verständigen. Dieser muss den Tod des Verstorbenen bescheinigen.

2. Bestattungsinstitut beauftragen

Als nächsten Schritt sollten Sie ein Bestattungsinstitut beauftragen. Hat der Verstorbene selbst entsprechend vorgesorgt und frühzeitig ein Bestattungsinstitut ausgewählt, ist dieser Schritt einfacher. Wenn nicht, könnten Empfehlungen aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis bei der Wahl des Bestatters helfen.

3. Die wichtigsten Dokumente zusammenstellen

Nun gilt es, die wichtigsten Dokumente zusammenzustellen. Dazu gehören Personalausweis oder Reisepass, die Geburtsurkunde, die Sterbeurkunde, gegebenenfalls die Heiratsurkunde oder ein Scheidungsurteil (je nach Familienstand).

Außerdem sind in der Folge auch diese Unterlagen wichtig: die Krankenkassenkarte, die Rentennummer, Dokumente zur Betriebsrente und ein womöglich vorhandenes Testament. Gibt es eine Bestattungsvorsorge, eine Sterbegeldversicherung, eine Lebensversicherung oder sonstige Verfügungen, so sollten auch diese Dokumente herausgesucht werden.

4. Bestattung organisieren

Geht es an die Organisation der Bestattung, lautet die wichtigste Frage: Hat der Verstorbene eine Bestattungsvorsorge hinterlassen? In dem Dokument könnte der Verstorbene zu Lebzeiten noch festgelegt haben, wo und wie er beerdigt werden möchte, welche Trauergäste informiert werden sollten und welcher der Wunschbestatter ist.

Wichtig: Bestattungswünsche sollten nie im Testament formuliert werden. Denn das Testament wird in der Regel erst nach der Beisetzung eröffnet.

5. Haushalt und Tiere versorgen

Hat der Angehörige einen eigenen Haushalt geführt, sollten Sie die Haustiere und Pflanzen versorgen, den Briefkasten leeren, bei der Post einen Nachsendeauftrag stellen, die Fenster schließen, den Kühlschrank leeren, Strom, Gas und Wasser abstellen beziehungsweise die Versorger informieren.

Hat der Verstorbene in einer Mietwohnung gelebt, sollte außerdem der Vermieter oder die Hausverwaltung über den Tod informiert werden.

6. Verträge, Abos, Mitgliedschaften kündigen

Über Kontoauszüge können Sie eine recht gute Übersicht über laufende Verpflichtungen erhalten, die nun enden sollten. Womöglich hat der Verstorbene auch einen Notfallplan hinterlassen, auf dem sämtliche Verbindlichkeiten aufgeführt sind. dpa/tmn


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