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Was tun, wenn jemand stirbt?

Was tun, wenn jemand stirbt?

Eine Übersicht über bürokratische und organisatorische Aufgaben nach einem Trauerfall

24.10.21
Was tun, wenn jemand stirbt?

Bestattungsunternehmen können Hinterbliebene bei offen Fragen beraten. Foto: auremar - stock.adobe.com

Der Tod eines geliebten Menschen ist meist ein Schock, die anschließende Trauerarbeit ein langer, emotionaler Prozess. Doch neben der Trauer um den Verlust, kommen noch jede Menge bürokratische und organisatorische Aufgaben auf die Hinterbliebenen zu. Wer früh genug um diese weiß, der behält vielleicht ein wenig den Überblick im absoluten Ausnahmezustand, den ein Todesfall mit sich bringt.

Verstirbt eine Person im eigenen Haus, so sollten die Angehörigen sofort einen Arzt kontaktieren, sollte dieser noch nicht anwesend sein. Der muss nämlich den Tod der Person offiziell feststellen und dann einen Totenschein ausstellen, ein wichtiges Dokument, das für die spätere Sterbeurkunde benötigt wird. Tritt der Tod im Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung statt, werden diese ersten organisatorischen Angelegenheiten von der Einrichtung selbst getätigt.
 


Im eigenen Haus hat man zudem das Recht auf Abschiednahme, das bedeutet, der Leichnam muss nicht sofort abgeholt werden, sondern darf eine Weile verbleiben, damit man selbst und Verwandte und Bekannte, die das Bedürfnis haben, sich von der verstorbenen Person verabschieden können. Danach sollten wichtige Unterlagen wie Personalausweis, Geburtsurkunde und gegebenenfalls Heiratsurkunde zusammengetragen werden, sowie jedwede Verträge und Verfügungen der verstorbenen Person, in denen Bestattungswünsche festgelegt sind. Außerdem sollte man weitere Verwandte, Bekannte und einen eventuellen Arbeitgeber oder Geschäftspartner über den Todesfall informieren.
 


Der nächste große Schritt ist, das Bestattungsunternehmen auszuwählen und alle Details mit diesem abzusprechen. Bestatter sind dazu ausgebildet, den Trauernden einen Großteil der organisatorischen Arbeit abzunehmen, damit diese sich auf die Verlustbewältigung konzentrieren können, in manchen Fällen wollen Verwandte und Freunde aber stärker in die Prozesse involviert sein. Dazu gehören Entscheidungen über die Art der Bestattung, Sarg- oder Urnenmodelle, die Totenbekleidung und der Umfang der Trauerfeier. Wünscht man eine kirchliche Beteiligung an der Trauerfeier, sollte zudem das Pfarramt hinzugezogen werden.
 

Was tun, wenn jemand stirbt?-2

Neben diesen organisatorischen Fragen gibt es noch einige bürokratische Aufgaben zu erledigen. Der Sterbefall muss beim Standesamt gemeldet werden, damit dieser eine Sterbeurkunde ausstellt. Außerdem sollte die Krankenkasse informiert werden, sowie die Lebensund Unfallversicherung, wenn diese vorhanden sind. Wird in den Unterlagen des Verstorbenen ein versiegeltes Testament gefunden, so sollte man es auf keinen Fall öffnen, sondern an ein Nachlassgericht übergeben. Nach der Verlesung des Testaments sollte zudem nicht vergessen werden, einen Erbschein beim Nachlassgericht zu beantragen.

In den Wochen nach dem Trauerfall und nach der Beerdigung kann man sich dann der teilweise mühsamen Aufgabe widmen, die verstorbene Person bei Versicherungen, Renten- und Krankenkassen, Firmen, Behörden und Ämtern abzumelden, sowie Verträge, Mitgliedschaften und Abos zu kündigen.

War die verstorbene Person alleinige Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung und wird dieses nicht weiterhin von Verwandten genutzt, sollten Miete, Strom, Telefon und Internet gekündigt und die Räumung des Hauses oder der Wohnung in die Wege geleitet werden.