Anzeige

Hör mal!

Krankenkassen übernehmen Festbeträge bei Hörgeräten

31.05.22
Hör mal!

Foto: Kzenon - stock.adobe.com

Wer nicht gut hört, dem geht ein großes Stück Lebensqualität verloren. Die Teilhabe am sozialen Leben ist gestört, wenn Gespräche nicht mehr mitverfolgt werden können. Gefährlich kann es zudem werden, wenn Warnungen ungehört verhallen, weil die Betroffenen die Signale oder Rufe nicht mehr hören.

Hörverlust entwickelt sich schleichend und die Betroffenen gewöhnen sich an die leiser werdende Welt. Häufig ist es das direkte Umfeld, von dem die Rückmeldung kommt, dass man schlecht hört. Der Moment, an dem man sich darüber klar wird, dass eine Hörhilfe notwendig ist, stellt für viele Betroffene einen Einschnitt im Leben dar, denn immer noch wird das Altern mit dem Tragen eines Hörgerätes verbunden. Dabei ist es von großer Bedeutung, sich entwickelnden Hörverlust so schnell wie möglich zu korrigieren, denn „hören kann man verlernen“.

Von den piepsenden und pfeifenden Geräten unserer Großeltern sind moderne Hörgeräte meilenweit entfernt. Angepasst auf die jeweiligen Träger eröffnet sich die Welt des ungehinderten Hörens für Trägerinnen und Träger erneut. Mit den Kosten stehen die Betroffenen auch nicht allein da.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei medizinischer Notwendigkeit die Kosten für eine Hörhilfe und zahlen einen Festbetrag. Gezahlt werden die Anpassung, das Testen der Geräte, Wartung und Reparatur der Hörhilfe. In der Regel übernimmt die Krankenkasse einen Betrag von durchschnittlich 680 Euro pro Hörgerät (bei sehr starker Schwerhörigkeit erhöht sich dieser Betrag bis auf etwa 840 Euro), zusätzlich gibt es noch eine Pauschale von 33,50 Euro pro individuell gefertigtem Ohrstück. Die Servicepauschale für Reparaturarbeiten beträgt 125 Euro. Mit diesen Beträgen sind medizinisch notwendige Geräte abgedeckt, wer ein höherwertiges Gerät erhalten möchte, muss dafür selbst zuzahlen.

Hör mal!-2
Foto: Robert Przybysz - stock.adobe.com
Hör mal!-3

Bei Zuzahlung trotzdem Antrag stellen

Auch wenn man sich bei der Auswahl eines Hörgerätes für die teurere Variante entscheidet, bei der man selbst zuzahlen muss, lohnt sich ein Antrag auf Übernahme der Mehrkosten bei der Krankenkasse dennoch. In Fällen der medizinischen Notwendigkeit übernimmt die Kasse die Kosten.

Der Weg zum Hörgerät:

- Beim HNO-Arzt oder einer HNO-Ärztin wird der Grad der Schwerhörigkeit festgestellt und die Verordnung eines Hörgerätes ausgestellt. - Anschließend sollte man sich bei der Krankenkasse über die zu erwartende Kostenübernahme erkundigen. Hier helfen Hörakustik-Fachbetriebe bei der Korrespondenz. Von hier aus können Genehmigungen eingeholt werden und im Anschluss die Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgen.

- Wenn die Kostenzusage besteht, kann man sich beim Hörgeräte-Akustiker oder einer Hörgeräte-Akustikerin bei der Auswahl des geeigneten Gerätes helfen. Viele Anbieter ermöglichen eine Testphase mit unterschiedlichen Modellen, bei der man genau herausfinden kann, welches Gerät für den eigenen Bedarf am besten geeignet ist.

Im Fachgeschäft gibt es die Broschüre: „Versicherteninformation zur Hörgeräteversorgung“, in der alle wesentlichen Informationen leicht dargestellt werden. Diese sollte man sich unbedingt mitnehmen und durchlesen.