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Not macht solidarisch

Not macht solidarisch

   

28.11.20
Not macht solidarisch

Foto: Kreisverwaltung Ahrweiler powered by Marketingflotte

Der erste Online-Gipfel im AW-Kreis zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft in der Corona-Krise hat alle Erwartungen übertroffen. Mehr als 12000 Personen verfolgten den virtuellen Event, bei dem Experten in einem Live-Talk und verschiedenen Themen-Chats den Unternehmen Rede und Antwort standen.

Landrat Dr. Jürgen Pföhler war begeistert vom positiven Verlauf der virtuellen Veranstaltung: „Der Zuspruch war überwältigend! Mit dem Online-Gipfel konnten wir viele Fragen direkt beantworten und im Schulterschluss mit unseren Partnern eine schnelle und direkte Hilfestellung leisten.“ Tino Hackenbruch, Leiter der Wirtschaftsförderung im Kreis Ahrweiler, zog ebenfalls eine positive Bilanz: „Bereits in den vergangenen Tagen und Wochen haben wir als Kreiswirtschaftsförderung unzählige und vielfältige Anfragen von Unternehmen erhalten. Die Idee des Online-Gipfels war daher absolut zielführend und effektiv.“

Corona-Online-Gipfel im Kreis Ahrweiler

Kreiswirtschaftsförderung gibt einen Überblick über Corona-Hilfsmaßnahmen

Der Alltag für die meisten Unternehmen, Gewerbetreibenden oder Solo-Selbständigen hat sich in den vergangenen Monaten grundlegend verändert – eine Rückkehr zur alten Normalität ist insbesondere für die aktuell im Lockdown befindlichen Betriebe nicht möglich. „Die Corona-Pandemie hat die Unternehmen weiterhin fest im Griff und stellt sie vor große Herausforderungen“, sagt Landrat Dr. Jürgen Pföhler. „Der Staat federt die Auswirkungen mit milliardenschweren Rettungsschirmen ab und sichert so Arbeitsplätze.“ Unzählige Unternehmen seien durch das Coronavirus ohne eigenes Verschulden in eine wirtschaftliche Schieflage geraten.

Die Kreiswirtschaftsförderung bündelt die Vielzahl an immer neuen Informationen zu den Unterstützungsmöglichkeiten und steht den heimischen Unternehmen beratend zur Seite – zum Beispiel, wenn es um die Überbrückungshilfe des Bundes geht „Mit der Überbrückungshilfe soll kleinen und mittelständischen Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen sind, eine Liquiditätshilfe gewährt werden“, erklärt Tino Hackenbruch, Leiter der Kreiswirtschaftsförderung. Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum 31. Dezember 2020. Sie soll nach dem Willen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Finanzen nun als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und erweitert werden und in Gestalt einer sogenannten Neustarthilfe erhebliche Verbesserungen für Solo-Selbständige bringen. Das Verfahren wird in der Regel durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer durchgeführt, bewilligt werden die Anträge in Rheinland-Pfalz von der Investitions- und Strukturbank (ISB).

Alle Unternehmen können Kredite nutzen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) übernimmt die Risiken, sie hat die Voraussetzungen gelockert, die Konditionen verbessert und die Verfahren vereinfacht. Die Kredite können über die Hausbank beantragt werden. Für den Mittelstand wurde zudem der KfW-Schnellkredit ins Leben gerufen. Seit dem 9. November 2020 steht der KfW-Schnellkredit zudem auch für Solo-Selbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten zur Verfügung. Über die ISB stehen auch Programmdarlehen zur Verfügung, die über die Hausbank beantragt werden. Risikoübernahmen erfolgen sowohl durch die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH (bis zweieinhalb Millionen Euro) als auch durch die ISB (bis fünf Millionen Euro). Darüber hinaus sind Landesbürgschaften möglich.

Die Liquidität von Unternehmen wird außerdem durch steuerliche Maßnahmen verbessert. Zu diesem Zweck wird die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert und Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet. Ansprechpartner ist das Finanzamt. Wenn eine Betriebsschließung vorliegt oder Schwierigkeiten aufgrund von ausbleibenden Aufträgen oder fehlenden Zulieferungen gegeben sind, kann Kurzarbeitergeld durch die Agentur für Arbeit gewährt werden. Kleinunternehmer und Solo-Selbständige erhalten über das Jobcenter leichter Zugang zur Grundsicherung, damit Lebensunterhalt und Unterkunft gesichert sind. Die Selbständigkeit muss nicht aufgegeben werden.

Ebenfalls Teil des Hilfspakets ist die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, wenn die wirtschaftliche Schieflage auf die Corona-Krise zurückzuführen ist und Aussicht auf Wiedererlangung der Zahlungsfähigkeit besteht. Diese Regelung gilt bis 31. Dezember 2020 nur noch unter der Maßgabe, wenn auf Grund von Überschuldung ansonsten ein Insolvenzantrag zu stellen wäre. Start-ups können grundsätzlich dieselben Programme wie andere Unternehmen nutzen. Allerdings sind sie häufig noch nicht lange am Markt und können auch keine Gewinne ausweisen. Daher erfüllen sie die üblichen Anforderungen der Banken an Kreditnehmer oft nicht. Deshalb hat der Bund ein gesondertes Unterstützungsprogramm für Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen aufgelegt. Kern des Programms ist eine sogenannte Corona-Matching-Fazilität, bei der Wagniskapitalfonds zusätzliche öffentliche Mittel erhalten, um Startups zu finanzieren.

Die Servicestelle Förderprogramme ergänzt das Beratungsangebot der Kreiswirtschaftsförderung. Hier werden alle Fragen zu Fördermitteln auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene geklärt. „Egal, ob es um die Finanzierung von Neubauvorhaben, die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden oder die digitale Ausrichtung von Unternehmen geht: Wir lotsen die Betriebe durch den Förderdschungel“, sagt Denis Radermacher von der Servicestelle Förderprogramme der Kreiswirtschaftsförderung.

Ansprechpartner der Kreiswirtschaftsförderung:

- Tino Hackenbruch
Leiter der Kreiswirtschaftsförderung
Telefon 02641/975-481
E-Mail tino.hackenbruch@kreis-ahrweiler.de

- Denis Radermacher
Servicestelle Förderprogramme der Kreiswirtschaftsförderung
Telefon 02641/975-373
E-Mail denis.radermacher@kreis-ahrweiler.de