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Bauschäden im Fokus

Bauschäden im Fokus

Barrierefreie Türschwellen

08.04.24
Bauschäden im Fokus

Georg Neu öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger bei der HwK Koblenz Maurer- u. Betonbauerhandwerk Schwerpunkte: „Bauwerksabdichtungen und Erkennung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzschäden“ (TÜV-zertifiziert) Foto: Georg Neu GmbH

Dass barrierefreie Übergänge einen hohen Stellenwert genießen, bezeugt schon Artikel 3 des Grundgesetzes und die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Insbesondere öffentliche Gebäude müssen barrierefrei zugänglich sein. Die wichtigste Planungsgrundlage für barrierefreie Gebäude ist die DIN 18040 (Barrierefreies Bauen)

Zum Fall:

An einem öffentlichen Gebäude kam es oberhalb des Fußbodens in den letzten Monaten zu Schimmelbildung beidseits entlang eines Eingangsflures. Durchfeuchtungen waren auch in den angrenzenden Räumen zu erkennen. Eine bereits bauseits veranlasste Überprüfung auf mögliche Leitungswasserschäden ergab keinen Hinweis auf bestimmungswidrigen Wasseraustritt. 

Was war die Ursache?

Als Schadensursache kam nach dem Ausschlussprinzip nur Feuchteeinwirkung von außen infrage. Daraufhin wurden vom Sachverständigen Feuchtemessungen an Putzoberflächen und Tiefenmessungen an den Flurwänden durchgeführt. Die Messungen zeigten in Richtung Eingangselement zunehmende Feuchtwerte an. 

Der Feuchteeintritt war also im Bereich der Türschwelle zu suchen. Das Türelement ist 1,00 m gegenüber von der Vorderkante der Außenwände zurückliegend eingebaut. Eine Überdachung des Eingangsbereiches ist nicht vorhanden. Der Bereich des Rücksprunges war bis zum Türeingang mit einer leicht ansteigenden Rampe aus Ortbeton mit Alublechabdeckung ausgeführt. Außen davorstehend war zunächst die fehlende Putzabdichtung an den Sockelputzflächen erkennbar. Die beidseitigen Sockelflächen waren im Bereich des Rücksprungs etwa 30 cm hoch ausgeblüht mit Putzabplatzungen in Folge seitlich eindringender und aufsteigender Feuchte. 

Nach der Entfernung eines Alu-Abdeckbleches wurde an der rechten Seite der Türschwelle der Ortbeton bis auf die vorhandene Bodenplatte geöffnet. An der Stelle zeigte sich stehendes Wasser auf der Bodenplatte. Weder eine Türschwellenabdichtung noch eine Abdichtung der überstehenden Bodenplatte waren vorhanden. Wasser konnte ungehindert unterhalb der Türschwelle in die Dämmschicht des Bodenaufbaus im Flur eindringen und dehnte sich aufgrund der anhaltenden Regenfälle der vergangenen Monate immer weiter im Flurbereich aus. Das führte zu den durchfeuchteten Flankenwänden im Flurbereich. 

Zur Lösung:

Der Sachverständige hat als Schadenslösung die Entfernung der Ortbetonrampe vor dem Eingang empfohlen, mit Abdichtung auf einer mit Gefällegebung auszustattenden Bodenplatte. Die geschädigten Sockelflächen sind ebenfalls abzuschlagen und mit einem geeigneten Sockelputz nach der Putz-Sockelrichtlinie neu herzustellen. Vor dem Verputz ist die Gebäudeabdichtung auf dem vorbereiteten Mauerwerksuntergrund bis mindestens 15 cm über anstehendes Terrain hochzuführen. Der Sockelputz ist nach dem Auftrag an der Vorderseite noch mindestens 50 mm hoch über Terrain abzudichten. Weiterhin wurde eine Schwellenabdichtung des Eingangselementes empfohlen. 

Alle Abdichtungsarbeiten können sowohl als Boden- als auch als Sockel- und Putzabdichtung mit einer flexibel polymermodifizierten Dickbeschichtung (FPD) im System des Abdichtungsherstellers ausgeführt werden. An kritischen Punkten wie Materialübergänge und Eckbereiche ist ein im System vorgesehenes Fugenband einzukleben. 

Nach der Ausführung der vorgenannten Arbeiten können die Belagsarbeiten am Eingang neu hergestellt werden. Zur Ableitung eindringenden Regenwassers sollte auf der abgedichteten Gefälleebene vor dem Eingang eine Dränmatte verlegt werden. Der Eingangsbereich ist durch zusätzliche Maßnahmen zu schützen. 

Fazit:

Barrierefreie Übergänge (≤ 2 cm) werden in den aktuellen Regelwerken als abdichtungstechnische Sonderlösungen eingestuft, die zwischen Planern, Türherstellern und Auszuführenden abzustimmen sind. Darüber hinaus sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, um die Wasserbeanspruchung im Schwellenbereich zu reduzieren bzw. die Abdichtungsmaßnahmen zu verbessern. Zu den zusätzlichen Maßnahmen zählen:

• ausreichend große Vordächer
• Rinnen mit Gitterrosten (gegebenenfalls beheizbar und mit unmittelbarem Anschluss an die Entwässerung)
• Gefälle der wasserführenden Ebene
• zusätzliche Abdichtung im Innenraum mit gesonderter Entwässerung
• Türrahmen mit Flanschkonstruktion