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Wohnungsnot aufgrund undichter Dachterrasse

Jahrelange Wasserschäden führen zu massiven Problemen in Mietwohnung

05.02.24
Wohnungsnot aufgrund undichter Dachterrasse

Foto: Georg Neu GmbH

An einem mehrstöckigen Wohngebäude entwickelte sich über die Jahre ein wahres Drama. Die vorgehängte Rinne einer Dachterrasse verursachte zunehmend Feuchtigkeitsringe und auffällige Verfärbungen an der Außenfassade. Die unschönen Spuren zogen sich fast über die gesamte Länge der Terrasse. Doch das war erst der Anfang: In der darunterliegenden Wohnung breitete sich allmählich ein immer größerer Feuchtschaden aus, begleitet von Schimmelbildung an der Innenseite der Außenwand. Auch der Außensockel der Gebäudeisolierung zeigte in derselben Höhe auffällige Verfärbungen.

Die Ursache des Übels war schnell gefunden:

eine undichte Dachterrasse. Nachdem Experten den Plattenbelag entfernten, kam das wahre Ausmaß zum Vorschein. Die darunterliegende Dämmschicht war durchfeuchtet und verfärbt, auf der Dampfsperre hatte sich ein Wasserfilm gebildet. Durch eine unsachgemäße Konstruktion konnte eingedrungenes Wasser über die Dampfsperre in den Spalt der Kleberschicht der Wärmedämmung fließen, entlang der Außenwand nach unten laufen und teilweise ins Mauerwerk eindringen. Ein Balkonanschluss weiter unten wurde zum Staudamm, der das Wasser in den Spalt aufstauen ließ. Die offenzellige Dämmschicht ermöglichte es dem Wasser, bis zur Außenputzschicht und ins Mauerwerk vorzudringen – die deutlichen Schäden und Verfärbungen waren die Folge.

Die Lösung? Nicht einfach.

Da die Schäden entlang der gesamten Dachterrasse sichtbar waren, musste die Abdichtung komplett überarbeitet werden. Ein Sachverständiger empfahl der Hausverwaltung, den gesamten Dachterrassenaufbau zurückzubauen und gemäß den Fachrichtlinien neu zu errichten – inklusive einer neuen Abdichtung (DIN 18531-Abdichtung von Dächern und Balkonen). Auch die beschädigte Wärmedämmfassade sollte saniert werden.

Das Fazit aus diesem feuchten Drama ist klar:

Mieter sollten bei ersten Anzeichen von Mängeln nicht zögern, diese ihrem Vermieter zu melden. Nur so kann frühzeitig gehandelt und schlimmeren Schäden vorgebeugt werden. Im konkreten Fall hätte ein früheres Eingreifen des Sachverständigen den Schaden begrenzen und letztendlich sogar die Kündigung des betroffenen Mieters verhindern können.

► Georg Neu

Öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger bei der HwK Koblenz