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Heizungstausch: Finanzielle Förderung nimmt Zeitdruck raus

Die Miete mobiler Heizzentralen wird für maximal ein Jahr bezuschusst

27.11.23
Heizungstausch: Finanzielle Förderung nimmt Zeitdruck raus

Erstmals fördert der Bund auch mobile Heizzentralen, um die Überbrückung beim Anlagentausch einfacher zu machen. Fotos: djd/ENERENT

Geht die alte fossile Heizung kaputt, wünschen sich viele Verbraucher eine effiziente und umweltfreundlichere Alternative. Doch welche ist die richtige Heizung für das bestehende Gebäude und welche finanziellen Möglichkeiten stehen dafür bereit? Bis hier eine vernünftige Entscheidung getroffen wurde und alle benötigten Teile liefer- und montierbar sind, können Wochen bis Monate vergehen. In vielen Fällen wird diese Zeit mit einer mobilen Heizzentrale auf Mietbasis überbrückt. Um die Kosten für diese oftmals notwendige Zwischenlösung kleinzuhalten, können Nutzer nun auf eine finanzielle Förderung des Bundes zurückgreifen.

Zuschüsse bis zu 40 Prozent

Seit Anfang 2023 sind die neuen Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Damit bezuschusst der Bund umweltschonende Heizsysteme. Die Förderung erhält man sowohl für den Heizungstausch selbst (zehn Prozent Bonus) als auch erstmals für eine mobile Heizung auf Basis emeuerbarer Energien. Zuschüsse von 10 bis 30 Prozent sind hier möglich, insgesamt also bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten. Vorteil für Eigenheimbesitzer: Entscheidet man sich für ein förderfähiges Heizungssystem, kann auch die Miete einer mobilen Heizzentrale bis zu einem Jahr gefördert werden. Das trägt zum ersten Mal dem Zeitdruck bei Heizungsdefekten Rechnung.

Erst Antrag, dann Unterschrift

Nutzbar sind Elektroheizmobile, Heizcontainer und Heizmobile mit Biomasse oder sonstigen Betriebsstoffen. Interessenten sollten berücksichtigen, dass der Einsatz einer Mietlösung nur bis zur Inbetriebnahme der geförderten Heizanlage möglich ist, das Bestandsgebäude mindestens fünf Jahre alt sein und die Inbetriebnahme der förderfähigen Anlage im Zuwendungsbescheid erwähnt werden muss.

Fachhandwerker ansprechen

Nach Ablauf des geförderten Jahres ist die provisorische Heiztechnik wieder abzubauen. Der Fachhandwerker vor Ort ist bei allen Fragen der richtige Ansprechpartner. Wichtig ist in jedem Fall, zuerst den Antrag auf Förderung zu stellen und die Genehmigung abzuwarten, bevor der Auftrag an den Monteur unterschrieben wird. djd