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Materialknappheit trifft auch private Bauherren

Materialknappheit trifft auch private Bauherren

Was tun, wenn der Wunschbaustoff nicht lieferbar ist?

15.04.23
Materialknappheit trifft auch private Bauherren

Alternativvorschläge des Bauunternehmens, wenn bestimmte Produkte für einen Hausbau nicht lieferbar sind, müssen der ursprünglich vereinbarten Qualität entsprechen. Foto: djd-k/Bauherren-Schutzbund

Verteuerungen der Baustoffe durch die Inflation und Lieferschwierigkeiten oder Lieferverzögerungen bei Materialien aller Art: Wer heute baut, sieht sich unter Umständen damit konfrontiert, dass nicht alles an seinem künftigen Eigenheim genau so realisiert werden kann, wie es ursprünglich im Bauvertrag vereinbart ist, ohne dass es zu langen Wartezeiten kommt.

Was aber können Bauherren tun, wenn ihre Wunschfliesen nicht vorrätig sind, wenn Dämmstoffe oder der Parkettboden teurer werden, als geplant? Laut Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e. V., lohnt sich auf jeden Fall ein Blick in den Vertrag. Oft ist das Unternehmen zum Beispiel verpflichtet, eine vereinbarte Ausstattung trotz höherer Einkaufspreise zu den vereinbarten Baukosten einzubauen.

Baustoffalternativen kritisch prüfen

Wenn bestimmte Baustoffe für ein Eigenheim nicht verfügbar oder teurer geworden sind, sollten Bauherren die Alternativorschläge des beauftragten Unternehmens von einem unabhängigen Bauherrenberater unter die Lupe nehmen lassen. Foto: djd-k/Bauherren-Schutzbund/www.markopriske.de
Wenn bestimmte Baustoffe für ein Eigenheim nicht verfügbar oder teurer geworden sind, sollten Bauherren die Alternativorschläge des beauftragten Unternehmens von einem unabhängigen Bauherrenberater unter die Lupe nehmen lassen. Foto: djd-k/Bauherren-Schutzbund/www.markopriske.de

Sind bestimmte Materialien nicht oder nur mit großen Verzögerungen erhältlich, kann das Bauunternehmen Alternativvorschläge unterbreiten. diese sollten nicht ungeprüft akzeptiert werden. Hilfreich ist zum Beispiel die Unterstützung eines eines unabhängigen Bauherrenberaters, der beurteilen kann, ob die Alternativen der ursprünglich angebotenen Qualität den Anforderungen und Wünschen der Bauherren entsprechen und die gestellte Aufgabe im Haus gleichwertig erfüllen.

Entsprechen die Vorschläge des Unternehmers nicht den Wünschen des Auftraggebers oder ist die Qualität geringer, lässt sich nachverhandeln. So kann man unter Umständen weitere Materialvorschläge einfordern oder einen Preisabschlag aushandeln.

Juristischen Beistand sichern, wenn eine Einigung nicht möglich ist

Im Idealfall finden Bauunternehmer und Auftraggeber einen Kompromiss, mit dem beide gut leben können. Ist dies nicht der Fall, können auch rechtliche Schritte sinnvoll sein. Ein Gutachter kann prüfen, ob Vertragsverstöße vorliegen und welche juristischen Maßnahmen eingeleitet werden könnten. djd