Anzeige
Die Frist vor dem Frost

Die Frist vor dem Frost

Private Saunalandschaft im Eigenheim entspannt – Einbau in vielen Räumen möglich

20.11.21
Die Frist vor dem Frost

Eine Infrarotkabine ist eine gute Alternative zur klassischen Sauna. Foto: doomu - stock.adobe.com

Noch dürfen wir die letzten Züge des Goldenen Novembers genießen, ehe bald der Winter uns fest im Griff hat, angekündigt hat er sich aufgrund der niedrigen Temperaturen schon. Jetzt ist es höchste Zeit, den Balkon auf den Winter vorzubereiten, ihn winterfest zu machen. Vor allem gilt es, die Pflanzen zu schützen, denn viele nicht winterharte stehen auf unseren Balkonen. Diese sollten nun zügig ins Innere des Hauses geholt werden. Aber bitte nicht direkt vor die Heizung stellen, denn das bekommt den Pflanzen nicht.

Winterharte Pflanzen dürfen gerne an der frischen Luft bleiben. Ähnliches gilt für Kübelpflanzen. Diese sollten vor dem ersten Frost eingewickelt werden – etwa mit einer Zeitung, Stroh oder einem Vlies. Hier ist der Frost das entscheidende Datum, denn wickelt man sie zu früh ein, wird es den Pflanzen warm und sie keimen vor dem Winter noch aus. Sind die Pflanzen versorgt, geht es daran, den im Sommer und Herbst viel genutzten Balkon aufzuräumen. Denn nicht nur Pflanzen kann der Frost zusetzen, sondern auch den Töpfen, beispielsweise solchen aus Terrakotta. Das Material saugt sich bei Regen mit Nässe voll, die bei frostigen Temperaturen dazu führen kann, dass der Topf platzt. Auch der Grill benötigt Zuwendung. Zunächst sollte er gründlich gereinigt werden. Im Anschluss stellt man ihn in den Keller oder lässt ihn auf dem Balkon stehen und deckt ihn mit einer Plane ab.

Alles, was mit Wasser in Berührung kommt, muss ebenfalls vorbereitet werden. Wasserschläuche oder aber Gießkannen gehören geleert, damit sie nicht einfrieren und Schaden nehmen. Nun ist der Balkon leer geräumt und kann ordentlich geputzt werden. Das erspart einem im Frühjahr, wenn man den Balkon für die neue Freiluftsaison wieder fit machen möchte, viel Arbeit.

Wer glaubt, im eiskalten Winter, wäre es sinnvoll, Pflanzen nicht zu gießen, um sie vor dem Erfrieren zu schützen, irrt. Das Vertrocknen ist einer der Hauptgründe, weshalb Pflanzen einen Winter nicht überleben. Immergrüne Pflanzen wie Nadelgehölze werfen ihre Blätter nicht ab, deshalb benötigen sie immer Wasser. Allerdings sollte man die Pflanzen ausschließlich an Frost freien Tagen gießen, denn wenn es zu kalt ist, können die Wurzeln das Wasser nicht aufnehmen. Es verbleibt in der Erde und wird zu Eis.

Die Frist vor dem Frost-2
Den Grill kann man auf dem Balkon stehen lassen. Allerdings sollte man ihn nach einer gründlichen Reinigung mit einer Plane abdecken. Foto: Brett - stock.adobe.com

Gartenmöbel kann man in der Regel draußen stehen lassen, jedenfalls wenn sie aus Metall oder robustem Holz gearbeitet sind. Dann genügt es, sie mit einer Plane abzudecken. Zuvor sollte man sie noch mal gründlich reinigen. Damit der Balkon aber nicht zu nackt wirkt, kann man ihn für den Winter mit Pflanzen schmücken.

Zu diesen winterharten Pflanzen zählen unter anderem Geranien, Balkonkräuter, immergrüne Schleifenblume oder das Silberglöckchen. Ebenfalls schmückend sind Dekoartikel, die zur Jahreszeit passen.