Anzeige
Feinwerkmechaniker/-in

Feinwerkmechaniker/-in

30.01.21
Feinwerkmechaniker/-in

Foto: nordroden - stock.adobe.com

Manch ein Beruf ist im wahrsten Sinne des Wortes eine „feine Sache“. Das gilt zum Beispiel, wenn man als Feinwerkmechaniker arbeitet, denn in diesem Fall ist man immer dann nicht weit, wenn im Werkzeug- und Maschinenbau höchste Präzision auf dem Mikrometer genau gefragt ist.

Ein Händchen für Präzision

Der Feinwerkmechaniker kümmert sich um kleinste Bauteile – egal, ob an computergesteuerten Werkzeugmaschinen oder an feinmechanischen Geräten, wie zum Beispiel Messgeräten für die Wetterbeobachtung, Montagevorrichtungen für Handys oder Greifwerkzeugen an Montagerobotern. Der Alltag ist dabei äußerst abwechslungsreich: Im Betrieb plant, steuert und verbessert man Abläufe. Zudem kontrolliert und bewertet man Ergebnisse und kümmert sich auch um die Sicherung der Produktqualität.

Verständnis für Technik und Kunden

Die Auszubildenden sollten dafür neben technischem und naturwissenschaftlichem Verständnis auch eine sichere Hand mitbringen, mit der sie messen, prüfen und beispielsweise Werkstücke herstellen können. Parallel dazu spielt auch die Kundenberatung eine Rolle – schließlich wollen die Kunden ja die gefertigten Maschinen und Werkzeuge auch bedienen können. Und natürlich ist für die Arbeit auch IT-Know-how ein absolutes Muss. Denn bei der computerisierten numerischen Steuerung (CNC) sind Feinwerkmechaniker als Programmierer besonders gefordert. Sie geben Befehle direkt an der Maschine über einen Datenträger oder online ein. Dabei ist auch ein gutes Reaktionsvermögen gefragt, weil es manchmal erforderlich ist, dass man sich direkt in den laufenden Arbeitsprozess einschaltet. Angeboten wird der Ausbildungsberuf zum Feinwerkmechaniker mit den Schwerpunkten Maschinenbau, Feinmechanik, Werkzeugbau und Zerspanungstechnik. In jedem Fall wartet auf Bewerber ein krisenfester Beruf mit riesigen Zukunftschancen – auch wenn sich die Leistungen und Erfolge meist im Detail zeigen.

- Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre; Gesellenprüfung Teil 1: Während der Berufsausbildung ist Teil 1 der Gesellenprüfung zu absolvieren. Sie soll vor dem Ende des zweiten Lehrjahres stattfinden. Die Ausbildung schließt mit der Gesellenprüfung ab.