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Fortbildung fördern

Wie finanziere ich meine berufliche Weiterentwicklung?

29.04.23
Fortbildung fördern

Foto: Sergey Nivens - stock.adobe.com

Wer beruflich nicht auf der Stelle treten möchte, der wird im Laufe seines Arbeitslebens immer ein offenes Ohr und Auge für Weiterbildungen und Spezialisierungen haben müssen. Sie vertiefen bereits bestehende Fähigkeiten und addieren neue Kenntnisse zu dem, was man bereits weiß und sicher beherrscht. Auch bei Berufsbildern, die einem ständigen Wandel unterlegen sind, spielen Weiterbildungen eine große Rolle, denn sie stellen sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer auf dem neuesten „Stand der Technik“ sind.

Aber nicht nur, wenn man sich in seinem bestehenden beruflichen Feld weiterentwickeln möchte, auch wenn man einen Wechsel anstrebt, sind Bildungsangebote von großer Bedeutung, da sie als Vorbereitung auf den Neubeginn gelten können.

Vielfach sind Arbeitgeber bestrebt, ihren Mitarbeitenden kontinuierliche Weiterbildungen zu ermöglichen, da die Unternehmen vom Know-how profitieren und eine Investition in die Fähigkeiten der Mitarbeitenden immer auch die Bindung ans Unternehmen fördert. Bei solchen Weiterbildungen stellt sich für den Einzelnen die Frage nach der Übernahme von Kosten nicht, diese werden im Regelfall vom Unternehmen getragen. Bei besonders aufwendigen und zeitraubendenden Weiterbildungen kann die Kostenübernahme an eine längere Bindung ans Unternehmen gekoppelt sein. So ist zum Beispiel zulässig, dass Arbeitnehmende eine zweijährige Bindung ans Unternehmen eingehen müssen, wenn sie eine dreimonatige Weiterbildung erhalten.

Aber was ist in den Fällen, wenn das Unternehmen nicht zahlt? Hier greifen vielfache Möglichkeiten der Förderung, die auf den jeweiligen Umstand abgestimmt sind.

Arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht

Wer bereits arbeitslos oder tatsächlich von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann von der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein erhalten, mit dem bei bestimmten Bildungseinrichtungen Weiterbildungen erhältlich sind. Wichtig hier ist, dass man sicherstellt, dass Fortbildungsziel, Fortbildungsdauer und regionaler Geltungsbereich passen. Auch die Dauer des Gutscheins spielt eine Rolle. In bestimmten Fällen können zusätzlich Fahrtkosten oder Kosten für die Kinderbetreuung übernommen werden.

Wer als Beschäftigter Arbeitnehmender einen Bildungsgutschein erhält, hat die gleichen Ansprüche, lediglich das Arbeitslosengeld, welches im Fall der Arbeitslosigkeit gezahlt wird, entfällt hier. Wer schon längere Zeit nicht mehr gearbeitet hat und sich fit machen will für einen Neustart, der ist Kandidatin oder Kandidat für einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Mit ihm kann man unterschiedliche Hilfestellungen in Anspruch nehmen. So können Coachings für Jobsuchende ebenso finanziert werden wie Weiterbildungen oder Unterstützung beim Schritt in die Selbstständigkeit.

Wer schon lange im Berufsleben steht und seine Qualifikation erweitern möchte, für den ist die WeGebAU Förderung interessant. Mit ihr können sich Geringqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterbilden oder ältere Mitarbeiter, die bereits lang im Unternehmen sind, auf den neuesten Stand bringen lassen.