Um pünktlich zum 17. Geburtstag die Prüfbescheinigung zu erhalten und ein ganzes Jahr begleitet zu fahren, ist eine frühzeitige Anmeldung in der Fahrschule bereits im Alter von 16,5 Jahren empfehlenswert. Die Fahrausbildung ist die gleiche wie bei älteren Personen.
So melden sich die Jugendlichen an
Für die Anmeldung zum BF17 sind ein gültiger Personalausweis, ein biometrisches Passfoto, die ausgefüllten Antragsformulare und die Unterschriften der Erziehungsberechtigten notwendig. Die Jugendlichen müssen zudem vorab einen Sehtest sowie einen Erste-Hilfe- Kurs absolvieren und die entsprechenden Nachweise vorlegen. Auch Begleitpersonen sollten sich frühzeitig mit dem Thema befassen, da es einige Kriterien zu erfüllen gibt: Begleiten darf, wer über 30 Jahre alt ist, seit mindestens fünf Jahren den Führerschein besitzt und nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.
BF17 hat viele Vorteile
Nach der Fahrschulzeit sammeln BF17 Fahranfängerinnen und Fahranfänger bis zu einem Jahr lang in Anwesenheit ihrer Begleitpersonen Erfahrungen im Straßenverkehr. Studien belegen, dass Teenager, die am Programm teilgenommen haben, im ersten Jahr des Fahrens ohne Begleitung rund 20 Prozent seltener an Unfällen beteiligt sind als Gleichaltrige, die unmittelbar nach der Fahrschule auf sich allein gestellt waren. Auch mit Blick auf die Kfz-Versicherungsbeiträge wirkt sich das Begleitete Fahren ab 17 häufig positiv aus, wenn später ein eigenes Auto versichert oder das Fahrzeug der Eltern weiter mitbenutzt werden soll. Viele Versicherungen unterscheiden sich darin, ob bei der Nutzung für das Begleitete Fahren ab 17 die Beiträge gleichbleiben oder sich erhöhen. Ist BF17 in der Familie geplant, kann eine frühzeitige Nachfrage bei der eigenen Kfz-Versicherung sinnvoll sein. djd
Info:
Tipps zum Begleiteten Fahren gibt es unter www.bf17.de, einer Seite des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) und der Deutschen Verkehrswacht (DVW), sowie auf Facebook und Instagram.
Das Projekt wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gefördert.