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Bauschäden im Fokus – Bauwerk richtig abdichten!

Bauschäden im Fokus – Bauwerk richtig abdichten!

Bei fehlerhafter Ausführung drohen schwere Bauschäden

18.06.22
Bauschäden im Fokus – Bauwerk richtig abdichten!

Foto: HwK Koblenz

Im vorliegenden Fall kam es bereits wenige Wochen nach Fertigstellung des Wohnhauses zu Ausblühungen an den Innenputzoberflächen oberhalb des Fertigfußbodens entlang der erdberührten Kelleraußenwände.

Die Außenanlagen waren zu dem Zeitpunkt gerade fertiggestellt; die Familie erst kurz zuvor eingezogen. Die schlechte Trocknung des Innenputzes an den Außenwänden wurde schon länger gegenüber dem Rohbauer reklamiert. Mit dem Argument „das ist noch Neubaufeuchte“ und dem Einsatz von Trocknungsgeräten wurde versucht, die Trocknung zu beschleunigen. Bereits wenige Tage nach Beendigung der Trocknung traten jedoch die gleichen Durchfeuchtungen wieder auf.

Es kam zu einem Beweissicherungsverfahren. Solche Verfahren werden in Streitfällen bei Gericht beantragt zu dem Zweck, einen Mangel oder Schaden durch einen vom Gericht beauftragten Sachverständigen neutral klären zu lassen.

Im Rahmen der anschließenden Ortsbesichtigung wurde an einer Außenstelle durch den Sachverständigen die Herstellung eine Bauteilöffnung zwecks Überprüfung der ausgeführten Kelleraußenabdichtung und Dränage über die Bauherrschaft veranlasst.

Zur Ursache:
Neben weiteren Mängeln wurde das nach unten überstehend freiliegende Verstärkungsgewebe festgestellt (siehe Foto), das mit dem aufgestauten Sickerwasser oberhalb dem wenig wasserdurchlässigen Lehmboden der Baugrubensohle in Kontakt stand. Was die Ausführenden der Abdichtung nicht bedacht hatten war, dass das Verstärkungsgewebe bei Wasserkontakt dochtartig wirkt. Die im Verstärkungsgewebe kapillar aufsteigende Feuchte sorgt für eine ständige Durchfeuchtung der PMBC-Abdichtung mit der Folge, das keine Durchtrocknung der Abdichtung stattfindet und dauerhaft Feuchte in das Mauerwerk eindringt.

Das vollflächige Einbetten des Verstärkungsgewebes in die Abdichtung wurde bei der Ausführung sträflich vernachlässigt mit der Folge, dass der Keller wieder freizulegen und der untere Abdichtungsabschluss zu sanieren ist.

Fazit:
Nicht ohne Grund wird in der PMBC-Richtlinie (Hrsg. Deutsche Bauchemie) darauf hingewiesen, dass für die Verarbeitung von PMBC-Abdichtungen nur fachlich qualifiziertes Personal einzusetzen ist, das über einen entsprechenden „Abdichtungsschein“ (ehemals KMB-Schein) verfügt.

Fehler bei der erdberührten Bauwerksabdichtung sind in der Regel mit hohen Sanierungskosten verbunden. Im vorliegenden Fall kamen die Kosten des Rückbaus der erst kurz zuvor fertiggestellten Außenanlage mit späterer Wiederherstellung zu den Kosten der Kellerfreilegung hinzu.

Besonders schwierige und gefahrenträchtige Arbeiten wie Bauwerksabdichtungen unterliegen einer erhöhten Bauüberwachungspflicht durch die Bauleitung. Alternativ kann auch die Hinzuziehung eines auf dem Gebiet versierten Sachverständigen zur Kontrolle und Abnahme der Abdichtungsarbeiten eine gute Lösung darstellen. Georg Neu - Sachverständiger HwK Koblenz 

Folgenreicher Fehler! – bei flüssig aufzubringender Kelleraußenabdichtung

Verstärkungseinlagen sind in PMBC-Abdichtungen (Polymermodifizierte Bitumendickbeschichtung für Abdichtungen - früher KMB) in Abhängigkeit von der Wassereinwirkungsklasse einzulegen. Sie bestehen aus einem Kunststoffgewebe oder Vlies und müssen mit der verwendeten PMBC im System geprüft sein. PMBC sind grundsätzlich in mindestens zwei Aufträgen aufzubringen. Verstärkungseinlagen sind nach dem Aufbringen der ersten Abdichtungslage vollflächig einzulegen und einzubetten. Vor Ausführung des zweiten Auftrages muss der erste Auftrag soweit durchtrocknet sein, dass er durch den zweiten Auftrag nicht beschädigt wird. Die Trockenschichtdicken betragen bei der Wassereinwirkungsklasse W1-E (Bodenfeuchte und nichtdrückendes Wasser) 3 mm und bei W2-E (drückendes Wasser), 4 mm.