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Ohne Kadi Konflikte lösen

Ohne Kadi Konflikte lösen

Außergerichtliche Einigung: Mediation ist sowohl im persönlichen Gespräch als auch telefonisch möglich

18.12.20
Ohne Kadi Konflikte lösen

Foto: © Andrej Jalanski – stock.adobe.com

Der Streit mit den Nachbarn, Sorgerechts- und Unterhaltsprobleme zwischen getrennten Ehepartnern, Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern und zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern: Im Alltag lauern immer wieder Konflikte. Wegen der Coronakrise und ihrer vielfältigen Folgen in Wirtschaft und Gesellschaft dürften sie tendenziell zunehmen. Solche Streitigkeiten können die Nerven und den Geldbeutel aller Beteiligten kräftig strapazieren – vor allem dann, wenn der Fall am Ende von einem Gericht entschieden wird. Aber es muss nicht immer eine Verhandlung vor dem Kadi sein. Immer häufiger kommt heute ein Mediator zum Einsatz. Er ermittelt die Interessen und Wünsche der Konfliktparteien und versucht, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, mit der alle Beteiligten zufrieden sind und dauerhaft leben können.

Telefonische „Shuttle-Mediation“ 

in Corona-Zeiten Auch der Gesetzgeber hat ein großes Interesse an eigenverantwortlicher Mediation der Streitparteien, damit können Gerichtsverfahren vermieden und die Justiz entlastet werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat deshalb ein Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung geschaffen, Infos gibt es unter www.bmjv.de. Eine Mediation kann im persönlichen Gespräch zwischen den Konfliktparteien und dem Mediator an einem Tisch stattfinden, gerade in Corona-Zeiten bevorzugen viele Menschen allerdings die telefonische Mediation.  

So funktioniert die telefonische Mediation

Der Kunde oder die Kundin nimmt zu den Telefonmediatoren Kontakt auf und schildert den Sachverhalt. Gemeinsam mit dem Telefonmediator werden mögliche Lösungsmöglichkeiten für den Konflikt entwickelt. Nun führt der Telefonmediator ein Gespräch mit der anderen Konfliktpartei, hört sich deren Sicht des Streitfalls an und unterbreitet die zuvor entwickelten Lösungsmöglichkeiten. Anschließend führt er – soweit erforderlich – abwechselnd weitere Gespräche mit beiden Parteien und versucht dabei, eine dauerhafte Einigung zu erreichen, die für alle Beteiligten tragbar ist. Am Ende steht dann ein schriftlicher Vertrag, der für die Konfliktparteien bindend ist.