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Kurzarbeitergeld und Steuern?

Kurzarbeitergeld und Steuern?

  

26.02.21
Kurzarbeitergeld und Steuern?

Foto: Butch - stock.adobe.com

Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind in der Coronakrise von Kurzarbeit betroffen – und die meisten müssen daraufhin eine Steuererklärung abgeben.

Denn: Wer in einem Jahr mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld erhält, fällt in die sogenannte Pflichtveranlagung. Zwar ist Kurzarbeitergeld als Lohnersatzleistung steuerfrei, doch es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Lassen Sie sich daher steuerlich beraten.