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Drängeln und ausbremsen

Drängeln und ausbremsen

Bei einer Nötigung im Straßenverkehr drohen empfindliche Strafen

15.01.21
Drängeln und ausbremsen

Foto: KNSY/Westend61 - stock.adobe.com

Eine Nötigung ist laut Strafgesetzbuch (StGB) immer dann gegeben, wenn man den anderen mit seinem eigenen rechtswidrigen Verhalten vorsätzlich unter Druck setzt, sodass dieser sich aus Angst zu einem bestimmten Verhalten gezwungen, also genötigt sieht.

Hier die wichtigsten 4 Fragen und Antworten:

1 Was zählt überhaupt zur Nötigung im Straßenverkehr?

- Sehr dichtes Auffahren/Drängeln auf der Autobahn
- Grundloses Ausbremsen/Schneiden eines anderen Verkehrsteilnehmers
- Behinderung beim Überholen, etwa wenn man die Überholspur absichtlich durch das Fahren mit äußerst niedriger Geschwindigkeit versperrt
- Zuparken oder Blockieren eines Parkplatzes

2 Was ist bei einer Anzeige wegen Nötigung zu beachten?

In einer Anzeige bei der Polizei wegen Nötigung sollten folgende Punkte enthalten sein:
- Kennzeichen des Pkw
- Fahrzeugmarke
- Fahrzeugtyp und -farbe der beteiligten Fahrzeuge
- Aussehen des Fahrers oder der Fahrerin
- Ort, Zeit und Beschreibung des Vorfalls
- Wenn möglich: Zeugen und sonstige Beweise

3 Aussage gegen Aussage, und nun?

Unterschiedliche Aussagen heben sich nicht einfach mit dem Ergebnis auf, dass das Verfahren eingestellt wird. Ob tatsächlich eine Straftat vorliegt, entscheidet das Gericht nach ausführlicher Abwägung.

4 Welche Strafe droht bei Nötigung im Straßenverkehr?

Von der Geldstrafe bis zum zeitweisen oder sogar dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis ist alles möglich. In besonders schweren oder wiederholten Fällen kann sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren angeordnet werden. (djd)