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Das ändert sich 2021

Das ändert sich 2021

Einige Beispiele, was Steuerzahler beachten sollten

10.02.21
Das ändert sich 2021

Nicht nur in Sachen Corona-Hilfe ist in diesem Jahr vieles anders, auch Alleinerziehende werden entlastet. Foto: drubig-photo – stock.adobe.com

Auch das Jahr 2021 beschert dem Steuerzahler neue Steuerregelungen – und damit neue Möglichkeiten, Geld zu sparen. „Um den Geldbeutel zu schonen und steuerliche Fallstricke zu umgehen, sollten Unternehmer und Privatpersonen im neuen Jahr steuerlich einiges beachten“, so die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz. Auch die Corona-Pandemie hat für einige Steueränderungen gesorgt.

Einführung einer Homeoffice-Pauschale

Steuerpflichtige, die im Homeoffice arbeiten, aber die Voraussetzungen für den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht erfüllen, können für die Jahre 2020 und 2021 eine Pauschale von 5 Euro pro Tag, maximal 600 Euro im Jahr als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend machen. Die Pauschale wird für Tage gewährt, an denen ausschließlich zu Hause gearbeitet wurde. Sie wird auf den Werbungskostenpauschbetrag (1000 Euro) angerechnet.

Corona-Bonus an Arbeitnehmer

Die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2020 befristete Möglichkeit zur steuerfreien Auszahlung eines Corona-Bonus – zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn – wurde durch das Jahressteuergesetz 2020 bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Es können insgesamt maximal 1500 Euro steuerfrei ausgezahlt werden.

Erhöhung von Freibeträgen und Kindergeld

Wie bereits für das Jahr 2020 werden auch 2021 einige Freibeträge angehoben: Der Grundfreibetrag steigt um 336 Euro auf 9744 Euro (für zusammenveranlagte Ehegatten auf 19 488 Euro). Zum Abbau der sogenannten kalten Progression ist damit auch eine Tarifanpassung der Einkommensteuer verbunden: die Eckwerte des Steuertarifs werden dabei um 1,52 Prozent angehoben. Außerdem erhöht sich der Kinderfreibetrag im kommenden Jahr für jedes Elternteil um 144 Euro (insgesamt 288 Euro) auf 2730 Euro (insgesamt 5460 Euro). Zudem steigt das Kindergeld ab dem 1. Januar 2021 für jedes zu berücksichtigende Kind um 15 Euro pro Monat. Nach der Erhöhung beträgt das monatliche Kindergeld künftig für erste und zweite Kinder jeweils 219 Euro, für dritte Kinder 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes wird um 288 Euro auf 2928 Euro erhöht.

Zusätzlicher Freibetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehende erhielten bisher für das erste Kind einen Entlastungsbetrag von 1908 Euro. Rückwirkend ab 2020 steigt dieser auf 4008 Euro. Mit der Erhöhung um 2100 Euro wird die besondere Belastung Alleinerziehender berücksichtigt. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um jeweils 240 Euro.