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Nostalgie trifft Style

Nostalgie trifft Style

Einrichten im Retro-Stil

15.04.23
Nostalgie trifft Style

Foto: Khaled El-Adawi - stock.adobe.co

Organisch dynamische Formen, grafische Prints, psychedelischer Zickzack und Blumenmuster, all das ist Retro. Retro ist bunt, gemütlich und elegant. Der Retro-Stil holt die 1950er bis 1970er Jahre zurück in moderne Wohnräume.

Retro kommt aus dem Lateinischen und bedeutet rückwärts. Ein Blick zurück in die Wohnungen und Häuser der eigenen Kindheit sozusagen. Möbel wie der Egg Chair, der Panton Chair, Nierentisch oder Cocktail-Sessel werden von Herstellern mit frischen Designs neu aufge. legt. Der Retro-Stil hat viele Facetten. Dunkle Holzmöbel treffen auf senfgelbe Sofas, schwarz-weiß-karierte Fliesen auf üppige Lampenschirme. Der moderne Look verbindet klassische Formen mit zeitgenössischem Design.

Die Mischung macht's

Die Einrichtungskunst besteht darin, ein knalliges Accessoire oder Möbelstück mit dezenten Möbeln zu kombinieren. Farbige, grafische Kissen kommen als Farbtupfer auf einem braunen Ledersofa zur Geltung und setzen beides elegant in Szene. Mustertapeten hinter einem cremeweißen Bett sorgen für einen mutigen Wow-Effekt.

Form und Funktion des Möbels stehen beim Retro-Look im Vordergrund. Heimische Hölzer wie Buche und Eiche dominieren den Look. Auch dunkles Teakholz aus Übersee ist heute typisch und lässt sich mit bunten Farben besonderes gut kombinieren. Heute werden Produkte von damals in Neuauflagen wieder produziert. Re-Editionen namhafter Hersteller bedienen sich des oft ursprünglichen Designs, verwenden aber zeitgemäße Farben und Materialien. Bei der Mischung aus nostalgischem Design und aktuellem Style sind der Kreativität der Hersteller kaum Grenzen gesetzt.


Die gute alte Zeit?

Einrichten im Mid-Century Modern

Woran es wohl liegt? Derzeit wünscht sich so manch einer oder manch eine die gute alte Zeit zurück, damals, als wir gefühlt noch in friedlicheren Zeiten lebten, nicht von unsichtbaren Viren bedroht schienen und wo alles irgendwie nicht so schnell kaputt ging. Ja, das sind schon mal eine ganze Reihe guter Gründe, warum insbesondere der Retro-Look aktuell einen Boom erlebt. Und das nicht nur, weil ohnehin in der Mode alle 30 Jahre die Stilikonen wieder aus dem Keller geholt werden, auch in der Einrichtung besinnt man sich auf klassisches Design.

Insbesondere das Einrichten im sogenannten ,,Mid-Century Modern-Style" erfreut sich wachsender Beliebtheit. Allerdings ist der Blick zurück auf Designklassiker kein eindimensionales Unterfangen, in dem man lediglich mit einzelnen Möbelstücken das Wohngefühl der 50er oder 60er-Jahre reproduziert, aus Alt und Neu entsteht ganz Neu.

Was verbirgt sich hinter "Mid-Century Modern Style"?

Den Beginn nahm dieser Designstil in den Nachkriegsjahren. Die im Krieg in die USA ausgewanderten Designerinnen und Designer schufen eine Design-Bewegung, die sich einem zeitlosen Funktionalismus verschrieb. Zu den funktionalen Einrichtungsgegenständen gesellten sich der Wunsch nach schönen, sinnlichen Formen. Das Design der Nachkriegsjahre stand unter dem Motto ,,Form follows function", also die Form folgt der Funktion", was sich besonders im Bauhausstil widerspiegelt. Fortschritt in der Schaffung von standardisierten Produktionen und damit Serienproduktionen gab der gesamten Einrichtungsbranche einen enormen Schub.

Den Einflüssen aus Popkultur, Hollywood und der besonderen, dem Kriegsende geschuldeten Aufbruchstimmung verdankt Mid-Century Modern seine einzigartige Kombination aus Technikaffinität und Gemütlichkeit.


Richtigstellung

In der Ausgabe der Bauen & Wohnen" vom 4. Februar haben wir folgende Aussage getroffen:

„Grundsätzlich besteht bei einem Darlehen ein einseitiges gesetzliches Kündigungsrecht. Bei der aktuellen Bewegung auf dem Finanzmarkt kann eine langfristige Bindung nicht uninteressant sein vor allem weil man mit einer Frist von sechs Monaten den Vertrag kündigen kann." Diese Aussage ist irreführend.

Richtig ist gemäß dem Auszug aus BGB § 489:

Wer eine Immobilienfinanzierung mit einem festen Zinssatz und fester Sollzinsbindung über zehn Jahre oder länger vereinbart hat, kann den Darlehensvertrag mit dem Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB nach zehn Jahren kostenfrei entweder ganz oder teilweise kündigen. Eingehalten werden muss lediglich eine Kündigungsfrist von sechs Monaten.

Diese angesprochenen 6 Monate betreffen nur die Kündigungsfrist, die sich an die 10 Jahre, gerechnet nach kompletter Auszahlung anschließt.

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